Nutzungsordnung

Nutzungsordnung Taubermobil Carsharing e.V.

Präambel:

Carsharing wird hier initiiert, um eine Mobilität möglich zu machen, mit der die Mitglieder dazu beitragen, Schäden für die Umwelt, die Allgemeinheit und den Einzelnen zu reduzieren. Je mehr die folgenden Bestimmungen unter der übergeordneten Maxime eines rücksichtsvollen, solidarischen Umgangs miteinander gesehen werden, führen sie zu einer erfolgreichen Organisation unseres Vereins.

1. Nutzungsberechtigung

Nutzungsberechtigt sind alle Mitglieder von Taubermobil e. V. und die von ihnen angemeldeten Nutzer (bei Haushalten sind dies bis zu vier Familienmitglieder, bei Personengesellschaften/juristischen Personen vier schriftlich vom gesetzlichen Vertreter der juristischen Person benannte Nutzer, die die Nutzungsvoraussetzungen (Ziff. 2) erfüllen). Oder es gelten die in einem Zusatzvertrag festgelegten Regelungen.

2. Nutzungsvoraussetzung

Voraussetzung für die Nutzung eines Fahrzeugs ist, dass

  • der Nutzer eine für das jeweilige Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzt
  • der Nutzer seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist
  • das Mitglied von Taubermobil e. V. das SEPA Lastschriftmandat unterschrieben hat und damit den Verein ermächtigt, alle durch den Eintritt, die Buchung und Benutzung entstehenden Kosten, die in der Tabelle im Anhang „Tarife und Gebühren“ bez. in der Nutzungsordnung aufgeführt werden, einzuziehen
  • das Mitglied und damit alle von ihm / ihr benannten Nutzer die jeweilig geltende Nutzungsordnung anerkennen und einhalten und dies durch ihre Unterschrift bestätigt haben
  • das jeweilige Fahrzeug für den Nutzungszeitraum gebucht ist

Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

3. Nutzung

Die Buchung eines Fahrzeugs erfolgt über ein Buchungsprogramm.

Die Buchungszeit beträgt mindestens 30 Minuten und kann jeweils um 15 Minuten verlängert werden. Sie ist auf das Notwendige zu beschränken, um andere Auto-Teiler nicht einzuschränken. Es ist auf jeden Fall sicherzustellen, dass das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt wieder an seinem Standort steht.

Bei Überziehung (mehr als 15 Minuten vor oder nach der Buchungszeit), Fahren mit einem anderen Auto von Taubermobil e.V., Fahren ganz ohne Buchung, trägt der Nutzer alle evtl. dem Folgenutzer/Eigentümer/Verein entstehenden Kosten für den Nutzungsausfall, im angemessenen Rahmen bis maximal 50 € (Ausnahme: Höhere Gewalt), weitere Ansprüche können vom Folgenutzer nicht geltend gemacht werden. Die längere Nutzungszeit ist nachzubuchen.

Das Elektrofahrzeug ist nach jeder Benutzung aufzuladen.

Bei Antritt der Fahrt ist das Bordbuch zu kontrollieren, ob der zuletzt eingetragene Km-Stand übereinstimmt. Das Fahrzeug muss einer Sichtkontrolle unterzogen werden, ob es zusätzlich zu den hinterlegten Beanstandungen weitere Beschädigungen oder Verunreinigungen (innen) gibt. Sollte eine Unregelmäßigkeit festgestellt werden, muss der Nutzer das mit Hilfe der im Fahrzeug befindlichen Kamera (oder eigenes Handy) dokumentieren und im Bordbuch vermerken.

Nach jeder Fahrt sind der End-Kilometerstand sowie Tanken per Quittung oder festgestellte neue Schäden, Beanstandungen, besondere Vorkommnisse etc. in das im Fahrzeug liegende Bordbuch einzutragen.

4. Abrechnung und Zahlungsfristen

Zum Ende jedes Quartals wird eine Abrechnung erstellt. Jedes Mitglied erhält eine Rechnung über die Nutzung im Quartal und einen Kontoauszug mit den eingereichten Belegen und den Zahlungen. Erfolgt innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Abrechnung kein Widerspruch, so gilt diese als anerkannt.

Falls eine SEPA-Abbuchung nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte, ist ein negativer Saldo innerhalb von 4 Wochen auf das Konto von Taubermobil e. V. per Überweisung auszugleichen. Nach Überschreitung dieser Frist wird das Mitglied zwei Mal kostenpflichtig gemahnt. Nach Ablauf der letzten Frist wird dem Mitglied bis zum Eingang aller offenen Forderungen die Nutzung aller Vereinsangebote untersagt. Gegebenenfalls wird ein Mahnverfahren eingeleitet und der erweiterte Vorstand beschließt über einen Ausschluss des Mitglieds. (Satzung Ziff. 3.5).

5. Schäden und Strafen

Bei allen Schäden (Haftpflicht + Kasko) geht eine ausführliche Schadensmeldung mit Unfallskizze und Fotos (Kamera/Handy) des Schadens und der Örtlichkeit über den Car-Chef /Vorstand an die Versicherung. Es besteht eine Selbstbeteiligung von 300,- €/400,- €, s. Tarife und Gebühren.

Wer im Rahmen der Fahrzeugnutzung von Taubermobil e. V. einen Schaden verursacht oder eine Strafe auslöst, trägt alle Taubermobil e.V. und den übrigen Nutzungsberechtigten entstehenden Aufwendungen und Kosten, soweit sie nicht von der Versicherung oder Dritten abgedeckt werden.

Zusätzlich sind der Vorstand/Car-Chef befugt, bei Verstößen gegen die StVO oder die Nutzungsordnung in angemessenem Rahmen zusätzliche Verwaltungsgebühren und/oder eine Konventionalstrafe zu verlangen.

Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (Alkoholeinfluss o.ä.) sind von der Versicherung grundsätzlich ausgeschlossen und gehen zu Lasten des Nutzers. In diesem Falle kann bei Zahlungsverweigerung die Einlage zur Tilgung von dem Verein entstandenen Kosten herangezogen werden.

Die übrigen Nutzungsberechtigten verpflichten sich, die Forderung nach Folgekosten so gering wie möglich zu halten (vgl. dazu Satzung, 3.5).

Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrten in die meisten europäischen Länder. Fahrten in ein Land ohne Versicherungsschutz sind nur bei vorheriger Zustimmung des Vorstands und mit einer Zusatz-Versicherung auf eigene Kosten möglich.

Entstehen Taubermobil e. V. bei einem unverschuldeten Unfall oder Schaden im Ausland Kosten oder Aufwendungen, z.B. weil die Durchsetzung berechtigter Forderungen nicht möglich, sehr aufwändig oder langwierig ist, so sind diese vom betreffenden Nutzer zu tragen (Selbstbeteiligung).

Schäden, die keinem Nutzungsberechtigten zuzuordnen sind, werden von Taubermobil e.V./dem Eigentümer getragen, bei Überlassungsfahrzeugen wird eine gütliche Regelung gesucht.

Alle Schäden werden vom Vorstand/Car-Chef/Eigentümer für die weitere Behandlung eingestuft. Bei geringfügigen Schäden, bei denen eine Reparatur nicht sinnvoll ist, kann der Vorstand (in Absprache mit dem Eigentümer) eine Ausgleichszahlung festlegen, die an den Eigentümer gezahlt wird.

Bei während der Nutzung auftretenden Schäden am Fahrzeug sind die jeweiligen Nutzer berechtigt, den Pannendienst zu rufen, um eine Notreparatur vornehmen zu lassen. Für weitergehende Reparaturen, bei technischen Defekten oder ähnlichem sowie bei Unfällen muss derjenige, der den Schaden zuerst feststellt, unverzüglich über die Telefonnummer 0172 – 98 96 075 den zuständigen Car-Chef bzw. den Vorstand und (über ihn) alle, die das Fahrzeug nach ihm gebucht haben, informieren.

6. Haftungsausschluss

Die Fahrzeuge werden vom Verein/Eigentümer regelmäßig gewartet und auf Fahrtauglichkeit (Luftdruck, Ölstand, Kühlwasser usw.) überprüft. Außerdem werden im Winter Winterreifen montiert.

Jeder Nutzer hat sich jedoch selbst vor Fahrtantritt von der Sicherheit und der Fahrtauglichkeit seines Fahrzeugs zu überzeugen. Gleiches gilt bei der Nutzung evtl. zur Verfügung gestellter Hilfsmittel (Anhänger..) .

Gibt es vor oder bei der Fahrt Zweifel an der Fahrtauglichkeit, so ist unverzüglich ein Vorstandsmitglied/der Eigentümer darüber zu informieren. Er entscheidet darüber, ob bzw. wie das Fahrzeug weiter benutzt werden darf

Taubermobil e. V. haftet, abgesehen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht dafür, dass

  • ein gebuchtes Fahrzeug zur Nutzung bereit steht und einsatzbereit ist
  • die bereitstehenden Fahrzeuge sicher und fahrtauglich sind

Personen, die im Auftrag von Taubermobil Carsharing e.V. bzw. dem Eigentümer Tätigkeiten (Wartung,..) übernehmen, können nicht belangt werden, es sei denn, sie handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.

7. Fahrberechtigungen

Alle Mitglieder und Nutzer legen Taubermobil Carsharing e.V./bei juristischen Personen oder Personengesellschaften dem Mitglied (s. Zusatzvertrag) ihren Führerschein und ihren Ausweis vor und verpflichten sich, mitzuteilen, wenn sie vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

Fahrberechtigt sind alle Mitglieder von Taubermobil Carsharing e.V. und die über diese angemeldeten Mitnutzer sowie alle Personen, die einen gültigen Nutzungsvertrag mit einem Mitglied (Betrieb, Firma, Verwaltung, Verein)geschlossen haben, sofern die Fahrberechtigung nicht widerrufen wurde.

Jeder Fahrberechtigte kann sich von einer anderen Person (Beauftragter), die seit 3 Jahren im Besitz eines Führerscheins für dieses Fahrzeug ist, fahren lassen, sofern er sich vor jeder Fahrt von der Fahrtüchtigkeit des Beauftragten und dem Mitführen eines gültigen Führerscheins überzeugt und ihm das Fahrzeug nicht ohne seine Aufsicht überlässt.

Das Mitglied/der Nutzer haftet für das Handeln des Beauftragten wie für eigenes, alle Schäden, die diese Person verursacht, gehen zu seinen Lasten und auf seine Rechnung.

Das Mitglied/der Nutzer haftet für alle Kosten und Schäden, die durch Nicht-Fahrtberechtigte verursacht werden, wenn er/sie die Fahrten schuldhaft ermöglicht hat. Leichte Fahrlässigkeit genügt.

8. Nutzungsverbote

Fahrten unter Alkoholeinfluss,Drogen oder Medikamenten sind verboten. Alle entstehenden Schäden sind in diesem Fall nicht versichert und gänzlich vom Nutzer zu tragen.

Die Nutzung von unbefestigten Wegen und ungeeignetem Gelände ist ebenfalls verboten und von der Versicherung ausgeschlossen, resultierende Schäden trägt der Nutzer selbst.

Gefahrstoffe dürfen nicht transportiert werden.

In den Fahrzeugen gilt absolutes Rauchverbot.

Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.

Bei Nichteinhaltung wird dem Nutzer für Reinigung und Desinfektion mindestens 50,- Euro in Rechnung gestellt (vgl. Punkt 5 Konventionalstrafen).

9. Sonstige Regelungen zur Fahrzeugnutzung

Bei Rückgabe des Fahrzeugs darf der Tank nicht leerer als ein Viertel sein, das E-Mobil muss immer aufgeladen werden. Der Nachnutzer muss je nach geplanter Fahrtstrecke eine entsprechende zusätzliche Ladezeit einplanen (Buchungsbeginn ev. 15 bis 60 Minuten später).

Kostengünstige Zeiten und Tankstellen sollen nach Möglichkeit genutzt werden. In den Fahrzeugen liegt eine Avia-Tankkarte bereit. Wird eine andere Tankstelle benutzt, muss die Quittung vom Nutzer unterschrieben im Bordbuch hinterlegt werden, die Kosten werden ihm dann gutgeschrieben.

Das Fahrzeug ist sauber zu halten, der Innenraum ist je nach Zustand vom Nutzer vor Rückgabe auszusaugen bzw. zu reinigen. Bei starker Verschmutzung soll das Fahrzeug in einer Waschanlage auch außen gereinigt werden.

Die Auto-Teiler verpflichten sich zu einer energiesparenden, materialschonenden und sozialverträglichen Fahrweise. Dies bedeutet u.a. die Einhaltung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen.